Rechtsprechung
BGH, 25.11.1999 - IX ZR 8/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bürgschaftsvertrag - Nichtigkeit - Entscheidungsfreiheit - Ehemann - Treuwidrigkeit - Verlust des Miteigentumsanteils am Grundstück
- Judicialis
ZPO § 554 b; ; BGB § 138; ; ZGB § 450; ; ZGB § 8; ; ZGB § 68 Abs. 1 Nr. 2; ; ZGB §§ 241-243
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft nach DDR-Recht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94
Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 8/98
Jedenfalls seit Änderung der Rechtswirklichkeit in der DDR ab Beginn des Jahres 1990 (vgl. BGHZ 128, 41, 46 für einen am 8. Januar 1990 geschlossenen Vertrag) stimmt der Bewertungsmaßstab dieser Vorschrift mit demjenigen des § 138 BGB in den Fällen überein, in denen es - wie hier - darum geht, eine übermäßige, zu mißbilligende Benachteiligung einer Vertragspartei zu verhindern (vgl. BGHZ 131, 209, 212 f für einen am 21. Juni 1989 geschlossenen Vertrag). - BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 8/98
a) Er ist nicht gemäß § 138 BGB wegen einer finanziellen Überforderung der Beklagten nichtig (vgl. BGHZ 132, 328, 329 f; 136, 347, 350 f, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht …
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 8/98
a) Er ist nicht gemäß § 138 BGB wegen einer finanziellen Überforderung der Beklagten nichtig (vgl. BGHZ 132, 328, 329 f; 136, 347, 350 f, jeweils m.w.N.). - BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93
Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages …
Auszug aus BGH, 25.11.1999 - IX ZR 8/98
Jedenfalls seit Änderung der Rechtswirklichkeit in der DDR ab Beginn des Jahres 1990 (vgl. BGHZ 128, 41, 46 für einen am 8. Januar 1990 geschlossenen Vertrag) stimmt der Bewertungsmaßstab dieser Vorschrift mit demjenigen des § 138 BGB in den Fällen überein, in denen es - wie hier - darum geht, eine übermäßige, zu mißbilligende Benachteiligung einer Vertragspartei zu verhindern (vgl. BGHZ 131, 209, 212 f für einen am 21. Juni 1989 geschlossenen Vertrag).